Jäger, Schützen und Sammler, haben oft im Laufe der langjährigen Ausübung ihrer Hobbys zahlreiche Waffen erworben. Zunehmend fragen sie sich in fortgeschrittenem Alter, was einmal nach ihrem Ableben mit ihren Waffen geschieht oder gar geschehen soll. Es fällt nicht jedem leicht, darüber nachzudenken.
Wir wissen zwar alle, dass Geburt und Tod unverrückbar mit der Existenz aller Lebewesen verbunden sind; die Auseinandersetzung mit diesem Thema, kostet jedoch Viele Überwindung und wird oft tabuisiert!
Da in den seltensten Fällen eine testamentarische Regelung vorhanden ist, sind nach dem Ableben eines Waffenbesitzers dessen Angehörige und Freunde mit den gesetzlichen Bestimmungen über den Verbleib der Waffen schlichtweg überfordert.
Unser Unternehmen übernimmt für Sie, als Erbe von hinterlassenen Schusswaffen und Munition, die Abwicklung dieses doch recht komplexen und äußerst sensiblen Bereiches Ihrer Erbschaft, inklusive der Erledigung sämtlicher Behördenformalitäten.
Wir sind im Besitz einer uneingeschränkten Waffenhandelslizenz, sowie einer allgemeinen Erlaubnis nach § 31 Abs. 2a WaffG zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in alle Mitgliedsstaaten mit EU-Abkommen und einer Genehmigung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Wir verfügen über detailliertes und umfangreiches Fachwissen um die Regelung Ihres Waffennachlasses kompetent und diskret zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen zu können.